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Pressemitteilung zum "Hausverbot"

27. Mai 2016

PRESSEMITTEILUNG

Katholikentag erteilt kritischer Kunstaktion „Hausverbot“ – Eilrechtsschutz geht in 2. Instanz

Mit einer Kunstaktion weist die Giordano-Bruno-Stiftung seit 2014 bei Katholiken- bzw. (evangelischen) Kirchentagen auf die Millionen-Subventionen der öffentlichen Hand für die Veranstaltungen hin. Die knapp 3 Meter hohe Moses-Skulptur nebst einer Steintafel, auf der das 11. Gebot „Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen!“ verkündet wird, steht auf einem Wagen, mit dem die Aktiven vom „11. Gebot“ durch die Leipziger Innenstadt rollen.

Als die Aktiven gestern in der Nähe des Veranstaltungsgeländes demonstrierten, erteilte der Veranstaltungsleiter des Katholikentags den Aktiven ein „Hausverbot“. Wörtlich sagte er: „Die katholische Kirche möchte das auf ihrem Grund und Boden nicht haben!“ Dies drohte er auch mit Polizeigewalt durchzusetzen.

Maximilian Steinhaus, Sprecher der Aktionsgruppe „11. Gebot“ merkt an: „Die Wortwahl ist interessant, denn sonst wird die Kirche nicht müde zu betonen, dass es sich bei den Katholikentagen ja angeblich um Laienveranstaltungen handle, die von der Kirche unabhängig seien.

David Farago, Initiator der Kunstaktion, ergänzt: „Dies zeigt einmal mehr, dass es sich bei dem Versprechen des Katholikentags, den Dialog mit Andersdenkenden zu suchen, nur um eine leere Worthülse handelt.

Die von den Aktivisten zuvor eingeholte Versammlungsgenehmigung stellte die Stadt rechtswidriger Weise unter den Vorbehalt, dass dem Katholikentag für die von ihm genutzten Plätze ein „Hausrecht“ übertragen worden sei und man sich daher dessen Einverständnis einholen müsse.

Nach dem gestrigen Eklat beantragte das 11. Gebot umgehend Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Leipzig mit der Begründung, dass dem Veranstalter des Katholikentags kein umfassendes „Hausrecht“, sondern lediglich ein Sondernutzungsrecht für die Innenstadt erteilt werden könne.

Auf diese Argumentation ging das Verwaltungsgericht jedoch in keiner Weise ein. Stattdessen verwies es darauf, dass der Katholikentag bereits langfristig geplant habe und sich daher auf ein „vorrangiges Nutzungsrecht“ berufen könne. Damit unterstellt das Gericht fälschlicher Weise, dass die Aktiven das unmittelbare (teilweise abgesperrte) Veranstaltungsgelände betreten wollten. "Tatsächlich wollen wir aber lediglich auf dem öffentlichen und für jedermann zugänglichen Bereich der angrenzenden Straßen und Plätze protestieren", erklärt David Farago.

Symptomatisch für die Privilegierung der christlichen Kirchen in Deutschland ist die Überlegung des Verwaltungsgerichts, dass dem Katholikentagsveranstalter die Religionsfreiheit aus Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes zur Seite stehe. Dies erlaube eine Beschränkung der ihrerseits den Aktiven vom 11. Gebot zustehenden Versammlungsfreiheit. Dabei wurde jedoch vollkommen ignoriert, dass auch die Aktiven ein zweites Grundrecht in die Waagschale werfen können – die Kunstfreiheit.

Des Weiteren übersah das Gericht, dass mit der Aktion auch die Besucher des Katholikentags erreicht werden sollen. Dies gelingt aber nur unzureichend, wenn man die Aktiven nicht einmal am öffentlichen Rand der Veranstaltungsplätze demonstrieren lässt.

Mit Spannung erwarten die Aktiven vom 11. Gebot nun die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, bei dem sie Beschwerde gegen die heutige Entscheidung vom Verwaltungsgericht Leipzig eingelegt haben. Notfalls werde man auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, um die Durchführung der Kunstaktion wieder zu ermöglichen, versichert David Farago.  

Die Kunstaktion wird getragen von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs). Weitere Informationen zur Kunstaktion sowie zur Finanzierung der Kirchentage in Deutschland finden Sie auf der Aktionswebsite: www.11tes-gebot.de

 

Kontakt:

Maximilian Steinhaus
0 15 22 / 99 39 40 1 
steinhaus@11tes-gebot.de

 

David Farago
0175 / 410 25 35

 

By thorstenadmin
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