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Moses geht zum OVG

LEIPZIG. (hpd) Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Eilantrag des "11. Gebots" vor wenigen Minuten abgelehnt. Auf die vorgetragene Problematik, dass dem Veranstalter des Katholikentags kein Hausrecht sondern lediglich ein Sondernutzungsrecht für die Innenstadt erteilt werden könne, ging das Gericht nicht ein. Es machte stattdessen Sicherheitsbedenken geltend, von denen im Genehmigungsbescheid für das "11. Gebot" durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig keine Rede war. Das Gericht unterstellt eine mögliche Gefährdung durch die Demonstration mit der Moses-Figur .... weiter

By thorstenadmin
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